Cum pro pecunia quam acceperas secundum placitum euandro te fundum dedisse profitearis, eius industriam vel eventum meliorem tibi, non ipsi prodesse, contrarium non postulaturus, si minoris distraxisset, non iusta petis.
von amina.k am 27.12.2014
Da du erklärst, dass du für Geld, das du gemäß Vereinbarung erhalten hattest, Euandrus eine Liegenschaft übergeben hast, kommt dir sein Fleiß oder ein besseres Ergebnis zugute, nicht ihm selbst - du, der du nicht das Gegenteil behaupten würdest, wenn er zu einem geringeren Preis verkauft hätte - forderst du nicht gerechte Dinge.
von catharina.99 am 25.08.2022
Da Sie zugeben, dass Sie das Grundstück gegen vereinbartes Geld an Euander übertragen haben, haben Sie kein Recht zu behaupten, dass seine Arbeit oder eine Wertsteigerung Ihnen und nicht ihm zugutekommen sollten - besonders, da Sie nicht das Gegenteil behauptet hätten, wenn er es für weniger verkauft hätte.