Illam subtilem observationem amputamus, per quam donationis titulo cessiones actionum accipientes non aliter eas suis transmittere heredibus poterant, nisi litem ex his contestati essent vel ius contestationis divino rescripto meruissent.
von jana.m am 04.07.2024
Wir beseitigen jene subtile Rechtsbeobachtung, durch welche diejenigen, die Handlungen mittels Schenkung übertragen erhielten, diese nicht an ihre Erben weitergeben konnten, es sei denn, sie hätten einen Rechtsstreit daraus bestritten oder das Klagerecht durch göttlichen Erlass erworben.
von christine.z am 14.09.2024
Wir schaffen die subtile Rechtsvorschrift ab, die verhinderte, dass Personen, die Rechtsansprüche als Schenkung erhalten haben, diese Rechte an ihre Erben weitergeben konnten, es sei denn, sie hätten entweder Rechtsprozesse eingeleitet oder eine Erlaubnis durch kaiserlichen Erlass erhalten.