Cuius obnoxii maiestatis crimen committunt, et praemio accusatoribus proposito, quicumque solidorum adulter poterit reperiri vel a quoquam fuerit publicatus, ilico omni dilatione submota flammarum exustionibus mancipetur.
von karina93 am 10.02.2020
Diejenigen, die dessen schuldig sind, das Verbrechen der Majestätsbeleidigung begehen, und bei dem den Anklägern ein Belohnungsangebot gemacht wurde, sollen, wenn irgendein Münzverfälscher entdeckt werden kann oder von jemandem gemeldet wird, unverzüglich, ohne jegliche Verzögerung, den Flammen zur Verbrennung übergeben werden.