Et suppresso testamento cum ex interdicto de tabulis exhibendis fuerit actum, nihilo minus ex lege cornelia testamentaria poterit crimen inferri:
von anny.l am 23.04.2024
Selbst nachdem ein Testament verschwiegen und rechtliche Schritte aufgrund des Interdikts zur Vorlage von Dokumenten eingeleitet wurden, können strafrechtliche Anklagen nach dem Cornelischen Testamentsgesetz noch erhoben werden:
von lenard.92 am 27.05.2017
Und wenn das Testament unterdrückt wurde und aufgrund des Interdikts über die Vorlage von Dokumenten Maßnahmen ergriffen worden sind, kann dennoch aufgrund des Lex Cornelia testamentaria eine Strafanzeige erhoben werden: