Res obligatas sibi creditorem vi rapientem non rem licitam facere, sed crimen committere convenit, eumque etiam vi bonorum raptorum infra annum utilem in quadruplum, post simpli actione conveniri posse non ambigitur.
von dean.s am 06.04.2015
Es ist anerkannt, dass Gläubiger, die verpfändetes Eigentum gewaltsam beschlagnahmen, nicht rechtmäßig handeln, sondern eine Straftat begehen. Es besteht kein Zweifel, dass sie innerhalb eines Jahres nach dem Vorfall für den vierfachen Wert oder danach für den einfachen Wert verklagt werden können.
von angelina.89 am 05.07.2021
Es gilt als vereinbart, dass ein Gläubiger, der gepfändete Sachen sich gewaltsam aneignet, keine rechtmäßige Handlung vollzieht, sondern ein Verbrechen begeht, und es wird nicht bestritten, dass er innerhalb eines nützlichen Jahres vierfach und danach durch eine einfache Klage wegen gewaltsam entrissener Güter verklagt werden kann.