De his, quae servum alienum nesciente domino vi rapuisse dicis, infra annum in quadruplum vi bonorum raptorum et post in simplum dominus eius noxali actione apud competentem iudicem conveniri potest.
von hasan.m am 02.12.2016
Bezüglich des Eigentums, das angeblich von einem fremden Sklaven ohne Wissen seines Herrn gewaltsam gestohlen wurde, kann der Herr durch eine Noxalklage vor dem zuständigen Richter verklagt werden - vierfach zum Wert innerhalb eines Jahres oder zum einfachen Wert danach.
von amelia.p am 10.10.2013
Bezüglich dieser Dinge, die jemand über die Sache eines fremden Sklaven sagt, der ohne Wissen des Herrn gewaltsam etwas an sich gerissen hat, kann sein Herr innerhalb eines Jahres mit vierfachem Schadenersatz und danach mit einfachem Schadenersatz durch eine Noxalklage vor dem zuständigen Richter in Anspruch genommen werden.