In quacumque causa reo exhibito, sive accusator existat sive eum publicae sollicitudinis cura produxerit, statim debet quaestio fieri, ut noxius puniatur, innocens absolvatur.
von aleksandra.l am 10.11.2020
In jedem Rechtsfall, sobald ein Angeklagter vorgeführt wird, sei es von einem privaten Ankläger oder von öffentlichen Behörden, muss unverzüglich eine Untersuchung durchgeführt werden, damit die Schuldigen bestraft und die Unschuldigen freigesprochen werden.