Particulari delegationum notitia ante indictionis exordium singulis transmissa provinciis, collationis modum a possessoribus multo ante prospectum devotionis solitae, non subitis calumniis, tua sublimitas faciat imputari, ut et provincialibus subeundi dispendii necessitas auferatur et officiis ingerendi damna licentia denegetur.
von fin.k am 24.06.2022
Mit der besonderen Mitteilung der Delegationen, die vor Beginn der Abgabenerhebung an die einzelnen Provinzen übermittelt worden sind, soll Eure Hoheit veranlassen, dass der von den Besitzern längst zuvor mit gewohnter Hingabe vorgesehene Beitragsbetrag nicht durch plötzliche Verleumdungen erhoben wird, sodass sowohl die Notwendigkeit des Verlusttragens von den Provinzialen weggenommen als auch die Befugnis, Schäden zuzufügen, den Beamten verwehrt wird.
von malea.g am 15.10.2013
Stellen Sie sicher, dass Ihr Amt vor Beginn des Steuerjahres nach Übermittlung spezifischer Anweisungen an jede Provinz die Steuerzahler, die ihre üblichen Zahlungsverpflichtungen seit langem kennen, nicht durch unerwartete unbegründete Vorwürfe belastet. Dies wird verhindern, dass Provinzbewohner unnötige Verluste erleiden und Beamten die Möglichkeit genommen, finanziellen Schaden zu verursachen.