Hanc igitur ab ordinibus iniuriam submovemus, exceptis his, si qui curialium in officio memorato aut militasse aut militare fuerit deprehensus.
von aleksandra.p am 02.11.2014
Diese Ungerechtigkeit entfernen wir daher aus den Rängen, mit Ausnahme derjenigen, bei denen von den Kurialen in dem genannten Amt festgestellt wurde, dass sie entweder gedient haben oder dienen werden.
von kaan.y am 15.08.2023
Wir entfernen daher diese Einschränkung von diesen Gesellschaftsschichten, mit Ausnahme derjenigen Ratsmitglieder, die nachweislich im genannten Amt gedient haben oder dienen.