Intestatorum vero nemo dubitet facultates utpote sine legitimis successoribus defunctorum fisci viribus vindicari.
von céline.88 am 24.06.2023
Niemand sollte daran zweifeln, dass bei einem Todesfall ohne Testament und ohne gesetzliche Erben das Vermögen des Verstorbenen an die Staatskasse fällt.
von elia.a am 10.03.2021
Über diejenigen, die ohne Testament sterben, soll niemand zweifeln, dass deren Besitztümer, als solche der ohne gesetzliche Erben Verstorbenen, von den Befugnissen des Fiskus beansprucht werden.