Sed nec ad aliam cohortalinus vel cohortalini filius audeat adspirare fortunam, cui maiorum suorum exempla praeiudicant.
von matti94 am 11.01.2017
Weder soll ein Angehöriger der Kohorte noch der Sohn eines solchen Angehörigen es wagen, nach einem anderen Schicksal zu streben, dem die Beispiele seiner Vorfahren im Wege stehen.
von oscar.v am 03.06.2018
Weder ein Verwaltungsangestellter noch dessen Sohn sollte es wagen, nach einem anderen Lebensstand zu streben, da dieser durch das Beispiel ihrer Vorfahren bereits vorbestimmt ist.