Exstruitur agger in altitudinem pedum sexaginta, collocatur in eo turris decem tabulatorum, non quidem quae moenibus aequaret, id enim nullis operibus effici poterat, sed quae superare fontis fastigium posset.
von jason956 am 19.11.2022
Es wird eine Rampe mit einer Höhe von sechzig Fuß errichtet, auf der ein Turm von zehn Stockwerken platziert wird, und zwar nicht einer, der den Mauern gleichkäme (denn das war durch keine Arbeiten zu bewerkstelligen), sondern einer, der die Höhe der Quelle übertreffen könnte.
von otto.u am 19.03.2014
Sie errichteten eine Belagerungsrampe von sechzig Fuß Höhe und stellten darauf einen Zehn-Stockwerke-Turm. Während dieser Turm die Höhe der Mauern nicht erreichen konnte (was unmöglich gewesen wäre), war er hoch genug, um die Wasserquelle zu überblicken.