Placet autem ipsi constitutionem intentionis esse depulsionem; placeat igitur oportet demonstrationem et deliberationem non esse constitutionem nec partem constitutionis.
von joel.9852 am 14.01.2017
Er vertritt die Ansicht, dass die Grundlage der Intention ihre Ablehnung ist; folglich müssen wir akzeptieren, dass weder Demonstration noch Überlegung die Grundlage oder einen Teil der Grundlage bilden.
von ahmet912 am 26.02.2021
Es gefällt ihm, dass die Verfassung der Intention eine Abweisung ist; daher muss es gefallen, dass Demonstration und Beratung weder Verfassung noch Teil der Verfassung sind.