Locos autem communes ex ipsa re, si quid indignationis aut conquestionis habebit, sumi oportebit.
von jann.b am 01.06.2016
Gemeinplätze jedoch soll man aus der Sache selbst entnehmen, wenn sie etwas von Entrüstung oder Klage in sich trägt.
von muhammad.g am 07.05.2024
Man sollte allgemeine Argumente aus der Sache selbst ziehen, wenn sie Elemente enthält, die Empörung oder Beschwerde hervorrufen können.