Neque nunc hoc dicimus, non easdem incidere constitutiones, verumtamen oratio quaedam ex ipso fine et ex genere causae nascitur, quae pertineat ad vitae alicuius demonstrationem aut ad sententiae dictionem.
von domenic.j am 23.02.2014
Und nun sagen wir nicht, dass dieselben verfassungsrechtlichen Fragen nicht auftreten, gleichwohl entsteht eine gewisse Rede aus dem Zweck selbst und aus der Art des Falls, die sich auf die Darstellung eines Lebens oder auf die Äußerung einer Meinung beziehen kann.
von miran.j am 28.05.2016
Wir sagen nicht, dass ähnliche Situationen nicht vorkommen, sondern vielmehr, dass der Zweck und die Natur jedes Falls naturgemäß eine bestimmte Art der Rede hervorbringt, sei es, um das Leben einer Person zu beschreiben oder um ein Urteil auszudrücken.