Permultum autem proficiet illud demonstrare, quemadmodum scripsisset, si id, quod adversarius accipiat, fieri aut intellegi voluisset, ut in hac causa, in qua de vasis argenteis quaeritur, possit mulier dicere nihil adtinuisse adscribi quae volet, si heredis voluntati permitteret.
von kristina962 am 20.05.2020
Es wird sehr aufschlussreich sein zu zeigen, wie er es geschrieben hätte, wenn er gewollt hätte, dass das, was die Gegenpartei akzeptiert, tatsächlich geschehen oder verstanden würde. Zum Beispiel könnte die Frau in diesem Fall bezüglich der silbernen Gefäße sagen, dass es keinen Sinn gehabt hätte, aufzuschreiben, was sie wollte, wenn sie es dem Ermessen des Erben überlassen würde.
von mona.d am 24.10.2013
Es wird sehr aufschlussreich sein zu demonstrieren, wie er hätte schreiben würden, wenn dasjenige, was der Gegner akzeptiert, er gewünscht hätte zu geschehen oder verstanden zu werden, wie in diesem Fall, in dem bezüglich der Silbergefäße verhandelt wird, die Frau nichts sagen kann, was niedergeschrieben zu werden verdient, wenn sie dem Willen des Erben nachgeben würde.