Sequitur enim de iure belli, in quo et suscipiendo et gerendo et deponendo ius ut plurimum valeret et fides, eorumque ut publici interpretes essent, lege sanximus.
von alice.i am 31.05.2016
Als Nächstes kommt das Kriegsrecht, und wir haben rechtlich festgelegt, dass sowohl Gerechtigkeit als auch Treu und Glauben bei seiner Erklärung, Durchführung und Beendigung vorherrschen sollten, und dass es offizielle Interpreten dieser Angelegenheiten geben sollte.
von lilli.t am 16.06.2014
Denn es folgt das Recht des Krieges, bei dem sowohl im Beginn als auch in der Führung und im Beenden das Recht am stärksten gelten sollte und Treue, und dass es dafür öffentliche Interpreten geben sollte, haben wir gesetzlich festgelegt.