Hoc uno posito, quod est ad cognitionem disciplinae satis, innumerabilia nascuntur quibus implentur iuris consultorum libri.
von christoph924 am 17.12.2013
Wenn diese eine Sache festgelegt ist, die für das Verständnis der Disziplin ausreichend ist, entstehen unzählige Dinge, mit denen die Bücher der Rechtsgelehrten gefüllt werden.
von aleksandra.f am 09.07.2018
Sobald dieses einzelne Prinzip festgelegt ist, was ausreicht, um den Gegenstand zu verstehen, entstehen unzählige Fragen, die die Rechtsbücher füllen.