Constare profecto ad salutem civium civitatumque incolumitatem vitamque hominum quietam et beatam inventas esse leges, eosque qui primum eiusmodi scita sanxerint, populis ostendisse ea se scripturos atque laturos, quibus illi adscitis susceptisque honeste beateque viverent, quaeque ita conposita sanctaque essent, eas leges videlicet nominarent.
von nick917 am 23.12.2022
Es ist eindeutig festgestellt, dass Gesetze geschaffen wurden, um das Wohlergehen der Bürger, die Sicherheit der Staaten und ein friedvolles und glückliches Leben für alle Menschen zu gewährleisten. Die ersten Gesetzgeber zeigten ihrem Volk, dass sie Regeln verfassen und vorschlagen würden, die, wenn sie angenommen und befolgt werden, ihnen ermöglichen würden, ein gutes und glückliches Leben zu führen. Diese sorgfältig ausgearbeiteten und förmlich festgelegten Regeln würden dann Gesetze genannt werden.
von domenic.934 am 27.01.2024
Es steht zweifellos fest, dass Gesetze zum Wohle der Bürger, zur Sicherheit der Staaten und zum friedlichen und gesegneten Leben der Menschen erfunden wurden, und dass diejenigen, die zuerst Vorschriften dieser Art sanktionierten, den Völkern zeigten, dass sie jene Dinge niederschreiben und vorschlagen würden, durch welche diese, nachdem sie sie angenommen und übernommen hätten, ehrenhaft und seliglich leben könnten, und welche Dinge, so zusammengestellt und sanktioniert, sie offensichtlich Gesetze nennen würden.