Quibus rebus intellegitur, studiis officiisque scientiae praeponenda esse officia iustitiae, quae pertinent ad hominum utilitatem, qua nihil homini esse debet antiquius.
von maksim.g am 04.10.2015
Daraus können wir verstehen, dass die Verpflichtungen der Gerechtigkeit, die dem menschlichen Wohlergehen dienen, Vorrang haben müssen vor akademischen Bestrebungen und wissenschaftlichen Pflichten, da uns nichts wichtiger sein sollte als anderen Menschen zu helfen.
von eric.864 am 31.12.2016
Aus diesen Umständen wird deutlich, dass die Pflichten der Gerechtigkeit, die sich auf den Nutzen der Menschen beziehen und denen nichts für den Menschen wichtiger sein sollte, den Bestrebungen und Pflichten der Wissenschaft vorangestellt werden müssen.