Utendum etiam est excusatione adversus eos, quos invitus offendas, quacumque possis, quare id, quod feceris, necesse fuerit nec aliter facere potueris, ceterisque operis et officiis erit id, quod violatum videbitur, compensandum.
von caspar.l am 24.11.2023
Man muss eine Entschuldigung gegenüber jenen verwenden, die man ungewollt beleidigen könnte, auf welche Weise auch immer man es vermag, zu erklären, warum das, was man getan hat, notwendig war und man nicht anders hätte handeln können, und durch andere Werke und Pflichten muss das, was verletzt erscheint, ausgeglichen werden.
von yasin.z am 14.06.2014
Du solltest dich bei denjenigen entschuldigen, die du möglicherweise unbeabsichtigt verstimmt hast, indem du so gut wie möglich erklärst, warum deine Handlung unvermeidlich war und du keine andere Wahl hattest, und dann den verursachten Schaden durch andere gute Taten und Dienste wiedergutmachen.