Tum illa, quae modo crassus commemorabat, egi: neque reges ex hac civitate exigi neque tribunos plebis creari neque plebiscitis totiens consularem potestatem minui neque provocationem, patronam illam civitatis ac vindicem libertatis, populo romano dari sine nobilium dissensione potuisse; ac, si illae seditiones saluti huic civitati fuissent, non continuo, si quis motus populi factus esset, id c· norbano in nefario crimine atque in fraude capitali esse ponendum.
von marina.c am 08.07.2021
Dann trug ich vor, was Crassus soeben in Erinnerung rief: Weder konnten Könige aus diesem Staat vertrieben werden, noch Volkstribunen geschaffen, noch durch Volksbeschlüsse so oft die konsularische Macht vermindert, noch das Berufungsrecht, jene Schutzherrin des Staates und Hüterin der Freiheit, dem römischen Volk gegeben werden ohne den Widerspruch des Adels; und wenn jene Unruhen zum Wohle dieses Staates gewesen wären, sollte nicht sofort, wenn eine Bewegung des Volkes stattgefunden hätte, dies C. Norbanus als verwerfliches Verbrechen und als Kapitaldelikt angerechnet werden.
von sebastian918 am 13.11.2021
Dann argumentierte ich die Punkte, die Crassus gerade erwähnt hatte: Dass die Vertreibung der Könige, die Schaffung von Volkstribunen, die wiederholte Einschränkung der konsularischen Macht durch Volksentscheide und sogar die Gewährung des Berufungsrechts an das römische Volk - diesen Wächter und Beschützer der Freiheit - niemals ohne Widerstand des Adels hätten geschehen können. Und ich argumentierte, dass wenn diese Konflikte tatsächlich unserem Staat nützten, wir nicht automatisch jede Volkserhebung asl schweres Verbrechen behandeln sollten, wie sie es im Fall von Norbanus versuchen.