Quod quidem, iudices, nullo umquam de homine factum est, ut absens accusaretur ab iis palam quorum in bona liberosque summum imperium potestatemque haberet.
von nino959 am 22.06.2017
Fürwahr, Richter, dies ist noch niemandem zuvor widerfahren: öffentlich in Abwesenheit angeklagt zu werden von Menschen, deren Besitz und Kinder vollständig seiner Macht und Autorität unterstanden.
von dua.w am 09.05.2014
Was in der Tat, Richter, noch nie über irgendeinen Menschen geschehen ist, dass er in Abwesenheit öffentlich von jenen angeklagt würde, über deren Vermögen und Kinder er höchste Befehlsgewalt und Macht hatte.