Quapropter si quem forte inveneris qui hoc navale crimen conetur defendere, is ita defendat ut illa communia quae ad causam nihil pertinent praetermittat, me culpae fortunam adsignare, calamitatem crimini dare, me amissionem classis obicere, cum multi viri fortes in communi incertoque periculo belli et terra et mari saepe offenderint.
von elena.949 am 28.09.2014
Wenn Sie also jemanden antreffen, der versucht, dieses maritime Vergehen zu verteidigen, sollte dieser es verteidigen, ohne auf jene irrelevanten Standardargumente zurückzugreifen: dass ich das Schicksal beschuldige, ein Unglück in ein Verbrechen verwandle oder ein Aufheben vom Verlust der Flotte mache - besonders da viele tapfere Soldaten oft Rückschläge sowohl an Land als auch zur See während der gemeinsamen und unvorhersehbaren Gefahren des Krieges erlitten haben.
von maya.b am 26.12.2013
Sollte daher jemand zufällig einen finden, der versucht, dieses maritime Verbrechen zu verteidigen, so verteidige er es derart, dass er jene allgemeinen Argumente weglässt, die nichts zur Sache beitragen: dass ich dem Zufall die Schuld gebe, dass ich Unglück zum Verbrechen mache, dass ich den Verlust der Flotte vorwerfe, wo doch viele tapfere Männer in der gemeinsamen und ungewissen Kriegsgefahr sowohl zu Lande als auch zur See oft gescheitert sind.