Nulla tibi, quinte, cum isto cognatio, nulla necessitudo; quibus excusationibus antea nimium in aliquo iudicio studium tuum defendere solebas, earum habere in hoc homine nullam potes.
von muhammed.9868 am 30.07.2014
Du hast keine familiären Bindungen oder persönliche Verbindung zu diesem Mann, Quintus. Die Ausreden, die du zuvor verwendest, um deine übertriebene Parteilichkeit in anderen Gerichtsverfahren zu verteidigen, können in diesem Fall nicht angewendet werden.
von thore928 am 12.01.2019
Keine Verwandtschaft besteht zwischen Ihnen, Quintus, und diesem Mann, keine Verbindung; mit welchen Ausreden Sie zuvor in einem Gerichtsverfahren Ihren übermäßigen Eifer zu verteidigen pflegten, deren können Sie in diesem Fall keine anführen.