De bonis regiis, quae reddi ante censuerant, res integra refertur ad patres.
von lukas.f am 03.05.2018
Was die königlichen Güter betrifft, die zuvor zurückgegeben werden sollten, wird die Angelegenheit in ihrer Gänze den Vätern vorgelegt.
von jonas9959 am 25.04.2020
Die Frage der Rückgabe des königlichen Eigentums, über dessen Rückgabe zuvor abgestimmt worden war, wurde dem Senat zur neuerlichen Prüfung vorgelegt.