Alter consul fabius infestus privatim papirio erat; quae ne ira obstaret bono publico, legatos ex consularium numero mittendos ad eum senatus censuit, qui sua quoque eum, non publica solum auctoritate moverent ut memoriam simultatium patriae remitteret.
von phil9971 am 17.12.2017
Der andere Konsul Fabius war Papirius persönlich feindlich gesinnt; damit dieser Zorn das öffentliche Wohl nicht behindere, beschloss der Senat, Gesandte aus dem Kreis der Konsuln zu ihm zu entsenden, die ihn sowohl durch ihre eigene als auch durch die öffentliche Autorität bewegen möchten, die Erinnerung an Streitigkeiten für das Vaterland aufzugeben.
von timo.948 am 30.01.2019
Der andere Konsul, Fabius, hegte eine persönliche Feindseligkeit gegen Papirius. In der Sorge, dass diese Feindseligkeit dem öffentlichen Wohl schaden könnte, beschloss der Senat, ehemalige Konsuln als Gesandte zu ihm zu schicken, in der Hoffnung, sie könnten ihn sowohl durch ihren persönlichen Einfluss als auch durch ihre offizielle Autorität überzeugen, seine Streitigkeiten um des Vaterlandes willen beiseizulegen.