Porcia tamen lex sola pro tergo civium lata videtur, quod gravi poena, si quis verberasset necassetve civem romanum, sanxit; valeria lex cum eum qui provocasset virgis caedi securique necari vetuisset, si quis adversus ea fecisset, nihil ultra quam improbe factum adiecit.
von marlo932 am 15.05.2014
Das Porcische Gesetz scheint gleichwohl allein zum Schutz des Rückens der Bürger erlassen worden zu sein, da es bei schwerer Strafe verfügte, wenn jemand einen römischen Bürger geschlagen oder getötet hätte; das Valerische Gesetz, nachdem es verboten hatte, dass derjenige, der Berufung eingelegt hatte, mit Ruten geschlagen und mit der Axt getötet werde, fügte, falls jemand entgegen diesen Bestimmungen gehandelt hätte, nichts weiter hinzu als eine unrechtmäßige Handlung.
von ali.971 am 12.02.2020
Das Porcische Gesetz scheint einzigartig darin zu sein, Bürger vor körperlicher Bestrafung zu schützen, da es strenge Strafen für das Schlagen oder Töten eines römischen Bürgers vorsah. Während das Valerische Gesetz das Auspeitschen oder die Hinrichtung derjenigen verbot, die Berufung gegen irh Urteil eingelegt hatten, bezeichnete es Verstöße lediglich als Fehlverhalten, ohne eine konkrete Strafe festzulegen.