Accesserant duae res ad augendam inuidiam dictatoris, una fraude ac dolo hannibalis quod, cum a perfugis ei monstratus ager dictatoris esset, omnibus circa solo aequatis ab uno eo ferrum ignemque et uim omnem hostium abstineri iussit ut occulti alicuius pacti ea merces uideri posset, altera ipsius facto, primo forsitan dubio quia non exspectata in eo senatus auctoritas est, ad extremum haud ambigue in maximam laudem uerso.
von mina.q am 09.01.2020
Zwei Ereignisse steigerten die Unbeliebtheit des Diktators. Erstens gab es Hannibals List: Als Überläufer ihm zeigten, welches Feld dem Diktator gehörte, zerstörte Hannibal alles ringsum, befahl aber seinen Männern, genau dieses eine Feld vollständig zu verschonen, sodass es wie die Belohnung für eine geheime Abmachung aussah. Zweitens war es die Handlung des Diktators selbst, die zunächst angezweifelt wurde, weil er nicht auf die Zustimmung des Senats gewartet hatte, aber letztendlich in etwas umschlug, das weithin gelobt wurde.
von muhammet8944 am 18.02.2014
Zwei Dinge waren hinzugekommen, um die Unbeliebtheit des Diktators zu steigern: eines durch den Betrug und die List Hannibals, da dieser, nachdem ihm von Überläufern das Feld des Diktators gezeigt worden war und alle umliegenden Gebiete dem Erdboden gleichgemacht waren, befahl, Schwert und Feuer sowie alle feindliche Gewalt von jenem einen Gebiet fernzuhalten, sodass es wie die Zahlung eines geheimen Paktes erscheinen konnte; das andere durch seine eigene Tat, die zunächst vielleicht zweifelhaft war, weil die Autorität des Senats dabei nicht abgewartet wurde, am Ende jedoch ohne Zweideutigkeit in größtes Lob umschlug.