Iis uitio creatis iussisque die quarto decimo se magistratu abdicare, ad interregnum res rediit.
von emely867 am 13.05.2017
Da sie irregulär gewählt und am vierzehnten Tag aufgefordert worden waren, ihr Amt niederzulegen, kehrte die Angelegenheit in einen Interregnum zurück.
von noel.a am 08.09.2022
Nachdem diese Beamten, die unrechtmäßig gewählt worden waren, am vierzehnten Tag aufgefordert wurden, von ihren Ämtern zurückzutreten, kehrte der Staat zur Übergangsregierung zurück.