Votis rite nuncupatis supplicatio edicta; supplicatumque iere cum coniugibus ac liberis non urbana multitudo tantum sed agrestium etiam, quos in aliqua sua fortuna publica quoque contingebat cura.
von mustafa.x am 09.06.2018
Nachdem die Gelübde ordnungsgemäß verkündet worden waren, wurde eine Bittfeier ausgerufen; und sie zogen aus, um zu flehen, mit Ehefrauen und Kindern, nicht nur die städtische Menge, sondern auch die Landbevölkerung, die in gewisser Weise durch öffentliche Fürsorge von ihrem eigenen Schicksal berührt wurden.
von conner.831 am 29.06.2016
Nach der ordnungsgemäßen Verkündung der Gelübde wurde eine öffentliche Gebetszeremonie angekündigt. Sowohl Stadtbewohner als auch Landbewohner nahmen mit ihren Ehefrauen und Kindern teil, einschließlich derjenigen, deren persönliche Interessen auf irgendeine Weise mit dem öffentlichen Wohl verbunden waren.