Tribuni plebem rogauerunt plebesque ita sciuit, si m· postumius ante kalendas maias non prodisset citatusque eo die non respondisset neque excusatus esset, uideri eum in exsilio esse bonaque eius uenire, ipsi aqua et igni placere interdici.
von aleksander.i am 11.04.2019
Die Volkstribunen brachten die Angelegenheit zur Abstimmung, und das Volk fasste folgenden Beschluss: Wenn Marcus Postumius nicht bis zum 1. Mai erscheint, an diesem Tag nicht auf die Vorladung reagiert und keine gültige Entschuldigung vorweist, soll er als verbannt gelten, sein Vermögen soll beschlagnahmt und verkauft werden, und er soll offiziell aus der Gemeinschaft ausgeschlossen werden.
von karolina.929 am 02.12.2022
Die Volkstribunen befragten das Volk, und das Volk beschloss wie folgt: Wenn Marcus Postumius nicht vor den Kalenden des Mai erscheinen und, wenn er vorgeladen wurde, an diesem Tag nicht antworten noch entschuldigt werden sollte, soll er als im Exil befindlich gelten, seine Güter sollen verkauft und ihm Wasser und Feuer verboten werden.