Itaque et romae uigiliae per uicos seruatae iussique circumire eas minores magistratus et triumuiri carceris lautumiarum intentiorem custodiam habere iussi; et circa nomen latinum a praetore litterae missae ut et obsides in priuato seruarentur neque in publicum prodeundi facultas daretur et captiui ne minus decem pondo compedibus uincti in nulla alia quam in carceris publici custodia essent.
von josephine835 am 11.02.2017
Und so wurden sowohl in Rom Wachen durch die Straßen aufrechterhalten und kleinere Magistrate angewiesen, diese zu umgehen, und die Triumvirn des Lautumiae-Gefängnisses wurden angewiesen, eine strengere Bewachung zu führen; und um das Lateinische Gebiet sandte der Prätor Briefe, dass sowohl Geiseln in Privaträumen bewacht werden sollten und ihnen keine Möglichkeit zum öffentlichen Ausgehen gegeben werden sollte, und Gefangene mit nicht weniger als zehn Pfund Fesseln nur in der Verwahrung des öffentlichen Gefängnisses gehalten werden sollten.
von kristof.j am 11.03.2017
Daher wurden Wachen in den Straßen Roms postiert, und untergeordnete Beamte wurden angewiesen, diese zu patrouillieren, während die drei Gefängniswärter angewiesen wurden, die Sicherheit im Staatsgefängnis zu erhöhen. Der Prätor sandte auch Briefe in die lateinischen Gebiete mit der Anweisung, dass Geiseln unter Privatbewachung gehalten und ihnen nicht erlaubt werden sollte, in die Öffentlichkeit zu gehen, und dass Gefangene, mit mindestens zehn Pfund schweren Ketten gefesselt, nur in öffentlichen Gefängnissen festgehalten werden sollten.