Omnes, quos damnationis condicio diversis exiliis destinatos metas temporis praestituti in carceris implesse custodia deprehendit, solutos poena vinculisque laxatos custodia liberari praecipimus nec formidare miserias ullas exilii.
von michael.x am 31.10.2016
Wir verfügen, dass alle Gefangenen, die ihre vorgesehene Haftzeit verbracht haben und auf Verbannung warten, von ihrer Strafe befreit, von ihren Ketten gelöst, aus der Haft entlassen werden und nicht länger die Härten der Verbannung zu fürchten brauchen.
von zeynep.83 am 09.03.2020
Alle, die aufgrund ihrer Verurteilungssituation verschiedenen Verbannungen zugewiesen, nach Ablauf der vorgeschriebenen Zeitgrenze im Gefängnis festgehalten wurden, befehlen wir von der Strafe befreit, von Ketten gelöst, aus der Haft entlassen zu werden und keine Härten des Exils mehr zu fürchten.