Si ei permissum esset, cum in senatu centum non minus essent, ita id sacrum faceret, dum ne plus quinque sacrificio interessent, neu qua pecunia communis neu quis magister sacrorum aut sacerdos esset.
von kay.n am 12.01.2020
Wenn es ihr erlaubt wäre, wenn im Senat nicht weniger als hundert [Personen] wären, würde sie diese heilige Zeremonie vollziehen, vorausgesetzt, nicht mehr als fünf wären bei dem Opfer anwesend, und es gäbe keine gemeinsame Kasse noch einen Kultvorsteher oder Priester.
von kiara.k am 05.04.2016
Sie würde die Zeremonie durchführen dürfen, sofern mindestens hundert Senatoren anwesend wären, unter der Bedingung, dass nicht mehr als fünf Personen dem Opfer beiwohnen, und dass es weder gemeinsame Gelder noch jemanden gäbe, der als Zeremonienmeister oder Priester fungiert.