Latinas, ubi magistratum inissent, quod per religiones posset, primo quoque tempore fieri placere, ne quid consulem, cui eundum in macedoniam esset, teneret.
von muhammet.915 am 03.09.2017
Es wurde beschlossen, dass das Lateinische Fest sobald wie möglich nach Amtsantritt stattfinden sollte, soweit die religiösen Vorschriften es erlaubten, damit nichts den Konsul aufhalten würde, der nach Mazedonien aufbrechen musste.
von louise.b am 23.01.2014
Das Lateinische Fest sollte, sobald sie ihr Amt angetreten hätten, so früh wie möglich gemäß den religiösen Verpflichtungen durchgeführt werden, damit nichts den Konsul, der nach Mazedonien reisen sollte, verzögern würde.