De captiuis actum esse et ipsi euolgauerant et eumenes consulem uitandae suspicionis causa certiorem fecit.
von sina.935 am 28.01.2022
Sie hatten bereits öffentlich gemacht, was mit den Gefangenen geschehen war, und Eumenes informierte den Konsul, um jede Verdachtserregung zu vermeiden.
von karlo.i am 08.10.2015
Was die Gefangenen betraf, war bereits gehandelt worden, und sie selbst hatten es öffentlich gemacht, wobei Eumenes den Konsul zur Vermeidung von Verdacht noch zusätzlich versicherte.