Ac pars locorum communium per indignationem aut per conquestionem inducitur, de quibus ante dictum est, pars per aliquam probabilem utraque ex parte rationem.
von maksim.92 am 17.08.2017
Ein Teil der Gemeinplätze wird durch Entrüstung oder durch Klage eingeführt, über die zuvor gesprochen wurde, ein Teil durch eine wahrscheinliche Begründung von beiden Seiten.
von matthis97 am 06.06.2015
Ein Teil der Gemeinplätze wird durch Empörung oder Klage eingeführt, über die bereits zuvor gesprochen wurde, während ein anderer Teil durch Argumente eingeführt wird, die aus beiden Perspektiven als plausibel erscheinen.