Iste, quid ageret, nesciebat; si in acceptum non rettulisset, putabat se aliquid defensionis habiturum; habonium porro intellegebat rem totam esse patefacturum tametsi quid poterat esse apertius quam nunc est.
von keno.98 am 12.12.2022
Er wusste nicht, was er tun sollte; er dachte, er könnte sich vielleicht verteidigen, wenn er es nicht in den Aufzeichnungen vermerkt hätte, aber ihm war klar, dass Habonius ohnehin alles aufdecken würde - wobei, wie hätte es denn noch offensichtlicher sein können, als es bereits war?
von kira95 am 11.10.2024
Dieser Mann wusste nicht, was er tun sollte; wenn er es nicht in der Quittung vermerkt hätte, glaubte er, würde er eine gewisse Verteidigungsmöglichkeit haben; zudem verstand er, dass Habonius die ganze Angelegenheit offenbaren würde, obwohl was könnte offensichtlicher sein als es jetzt schon ist.