Census qui isto praetore sunt habiti non servaturum se metellus ostenderat; decumas quas iste contra legem hieronicam vendiderat sese venditurum hieronica lege edixerat.
von sophia.82 am 11.06.2019
Metellus hatte deutlich gemacht, dass er die Steueraufzeichnungen, die während dieser Amtszeit des Prätors geführt wurden, nicht aufbewahren würde; er hatte auch angekündigt, dass er die Zehnten, die sein Vorgänger entgegen dem Gesetz verkauft hatte, gemäß dem Gesetz von Hiero weiterverkaufen werde.