Ira consulis, etiamsi iusta, non tamen in magistratu exercenda, et silentium nimis aut modestum aut timidum praenestinorum ius, uelut probato exemplo, magistratibus fecit grauiorum in dies talis generis imperiorum.
von ava97 am 18.01.2024
Obwohl der Zorn des Konsuls gerechtfertigt war, hätte er nicht im Amt ausgelebt werden sollen, und das allzu bescheidene oder ängstliche Schweigen der Bürger von Praeneste schuf einen Präzedenzfall, der es Amtsträgern erlaubte, von Tag zu Tag zunehmend härtere Anordnungen zu erlassen.
von ole.97 am 25.06.2020
Der Zorn des Konsuls, obwohl gerechtfertigt, dennoch nicht in der Amtsausübung auszuüben, und das zu bescheidene oder ängstliche Schweigen der Praenestiner schufen ein Recht, gleichsam durch ein gebilligtes Beispiel, für Magistrate strengerer Anweisungen solcher Art von Tag zu Tag.