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von ela.o am 03.06.2013
Und so, als ich in der abschließenden Plädoyer seinen Namen genannt hatte (denn es war nicht zu befürchten, dass am Ende wie am Anfang durch dies die Autorität der gesamten Anklage geschmälert würde), glaubte ich es als höchst ehrenhaft, den Unschuldigen nicht zu hart zu behandeln, und ich sagte dies sowohl frei als auch auf verschiedene Weise.