Datum est autem ius removendi suspectos tutores Romae praetori et in provinciis praesidibus earum et legato proconsulis.
von noémie.87 am 07.09.2022
Das Recht, verdächtige Vormünder zu entfernen, wurde in Rom dem Prätor und in den Provinzen den Provinzstatthaltern und dem Legaten des Prokonsuls gewährt.
von aron.k am 30.10.2024
Das Recht, verdächtige Vormünder zu entfernen, wurde dem Stadtmagistrat in Rom, den Provinzgouverneuren und dem Prokonsulstellvertreter in den Provinzen gewährt.