Ergo senatus non fecit quidem earum rerum usumfructum (nec enim poterat), sed per cautionem quasi usumfructum constituit.
von lars84 am 16.05.2019
Der Senat schuf daher tatsächlich keinen Nießbrauch für diese Gegenstände (da er dies nicht konnte), sondern etablierte stattdessen durch eine Garantie einen gleichsam dem Nießbrauch ähnlichen Rechtszustand.
von kai.98 am 23.09.2019
Daher hat der Senat zwar kein Nutzungsrecht an diesen Dingen geschaffen (denn er konnte es auch nicht), aber durch eine Sicherheit ein quasi Nutzungsrecht begründet.