Diutina possessio, quae prodesse coeperat defuncto, et heredi et bonorum possessori continuatur, licet ipse sciat praedium alienum:
von sarah.85 am 08.03.2019
Ein langjähriger Besitz, der dem Verstorbenen bereits zu nutzen begann, setzt sich sowohl für den Erben als auch für den Nachlassverwalter fort, selbst wenn diese wissen, dass die Liegenschaft einer anderen Person gehört.