Itaque si is servus heres institutus sit, legatumve quid ei aut donatum fuerit, non usufructuario, sed domino proprietatis adquiritur.
von caspar89 am 19.11.2015
Wenn also ein Sklave zum Erben eingesetzt oder ihm ein Vermächtnis oder eine Schenkung gemacht wird, gehört dies nicht dem Inhaber des Nutzungsrechts, sondern dem Eigentümer.