Sed et si legatarii putavit, valere constat, quia exitum voluntas defuncti potest habere.
von maria.94 am 16.08.2016
Selbst wenn er annahm, es betreffe den Vermächtnisnehmer, bleibt es gültig, da der Wille des Verstorbenen Erfüllung finden kann.
von luke85 am 12.03.2024
Es bleibt jedoch auch dann gültig, wenn er glaubte, es gehöre dem Erben, da der Wille des Verstorbenen dennoch ausgeführt werden kann.