Si rem suam legaverit testator posteaque eam alienaverit, Celsus existimat, si non adimendi animo vendidit, nihilo minus deberi, idque divi Severus et Antoninus rescripserunt.
von alessia90 am 04.02.2023
Wenn jemand eine Sache in seinem Testament vermacht und diese später veräußert, glaubt Celsus, dass der Erbe die Sache dem Vermächtnisempfänger dennoch schuldet, es sei denn, der Erblasser habe sie ausdrücklich mit der Absicht verkauft, das Vermächtnis zu widerrufen. Diese Ansicht wurde von den Kaisern Severus und Antoninus in ihrer offiziellen Antwort bestätigt.