In heredem quidem iure civili, in eum vero qui recipiebat hereditatem, ex senatusconsulto Trebelliano tamquam in heredem.
von otto.96 am 09.07.2015
Nach dem Zivilrecht konnten rechtliche Schritte direkt gegen den Erben eingeleitet werden, und gemäß dem Trebellianischen Dekret galt dies ebenso für jeden, der ein Erbe durch eine Treuhandschaft erhielt.
von marija97 am 15.01.2021
Gegen den Erben zwar nach bürgerlichem Recht, jedoch gegen denjenigen, der die Erbschaft erhielt, aufgrund des Senatus Consultum Trebellianum ebenso wie gegen einen Erben.