Et post multas Sabinianorum et Proculianorum ambiguitates placuit media sententia existimantium, si ea species ad materiam reduci possit, eum videri dominum esse qui materiae dominus fuerat;
von antonio.84 am 25.10.2018
Nach langer Auseinandersetzung zwischen den Sabinianischen und Proculianischen Schulen wurde eine Kompromissposition akzeptiert: Wenn die hergestellte Sache zur Rohware zurückgeführt werden kann, sollte der Besitzer der Rohware als Eigentümer gelten;
von berat.a am 30.01.2023
Und nach vielen Unklarheiten der Sabinianer und Proculianer setzte sich die mittlere Ansicht derjenigen durch, die meinten, wenn diese Sache auf ihr Ausgangsmaterial zurückgeführt werden könne, solle derjenige als Eigentümer gelten, der zuvor Eigentümer des Materials gewesen war;